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Steuerberatung in der Medienbranche – Ein Interview mit Rüdiger Schaar

21.04.2010  |  Das Interview führte: Tina Thiele

 © Motiv: Rüdiger Schaar | Credit: Marie Schmidt

Steckbrief:
Rüdiger Schaar wurde am 26.08.1977 in Düsseldorf geboren. Nach einer abgebrochenen Schreinerlehre „...das war einfach überhaupt nichts für mich..." , holte er sein Abitur nach und absolvierte eine Ausbildung zum Steuerfachangestellten. Es folgte ein vierjähriges Studium der Wirtschaftswissenschaften mit Schwerpunkt Personalwesen und Steuerrecht an der Berlin School of Economics. Nach anschließender vorgeschriebener zweijähriger beruflicher Tätigkeit absolvierte er im Jahr 2008 schließlich seine Steuerberaterprüfung und wurde in der überregionalen Kanzlei KSW Gruppe Rechtsanwälte & Steuerberater als Partner aufgenommen. Er avancierte zum Steuerspezialisten für Klienten aus der Medienbranche und gründete zusammen mit Reinhard Knauft die auf den Medienbereich spezialisierte Kanzlei in stereo - Knauft und Schaar Steuerberater GbR.
2009 erschien dann das gemeinsame Fachbuch der beiden Geschäftspartner „Besteuerung von Medienberufen". Im gleichen Jahr riefen die beiden Kanzleigründer die Informationsplattform www.medienvorsorge.de ins Leben. Mittlerweile wurde das Team durch die beiden Steuerberaterinnen Grit Hilgenfeldt und Valeria Weiser sowie einige zusätzliche Steuerfachangestellte und Steuerfachwirte weiter verstärkt.
Des weiteren sind die Kanzleigründer regelmäßig als Gastdozenten tätig und stehen Berufsverbänden der Medienbranche bei Fragen als ausgewiesene Fachexperten zur Verfügung.


Die Berufsbezeichnung Steuerberater klingt ja zunächst einmal sehr trocken. Wie empfinden Sie Ihre Tätigkeit persönlich?
Als gar nicht so trocken und langweilig, wie man sich es anscheinend allgemein so vorstellt. In erster Linie helfen wir Mandanten in den verschiedensten Bereichen und Situationen und zeigen ihnen Lösungen auf. Das ist herausfordernd, spannend und alles andere als trocken. Dadurch, dass wir in unserer Kanzlei gerade mit vielen Künstlern zu tun haben, sind die Menschen, mit denen wir täglich zu tun haben, natürlich von Grund auf ein bisschen spannender, extravaganter, schriller, ja und manchmal auch ein bisschen verrückter. Aber gerade das macht für uns den Reiz aus. Irgendwo schwingt da bei uns wahrscheinlich auch noch der Jugendwunsch im Hintergrund, dass wir selbst gerne Musiker, Schauspieler oder Maler geworden wären. Ich muss aber ehrlicherwiese zugeben, dass wenn ich den ganzen Tag nur Buchhaltung und Belege machen müsste, mir wohl auch die Lust vergehen würde.

Wo genau liegen Ihre Tätigkeitsfelder?
Wir sehen uns nicht als Buchhalter, die die Belege fürs Finanzamt buchen, sondern als BERATER und suchen daher auch den sehr engen Kontakt zu unseren Mandanten. Und diese Kontaktpflege betreiben wir auch regelmäßig innerhalb des Jahres und nicht nur am Ende, wenn der Jahresabschluss ansteht und bereits alles gelaufen ist. Denn viele Fragen in Sachen Steuern tun sich unmittelbar auf. Unsere Mandanten fragen uns zum Beispiel VOR dem Kauf von zum Beispiel Computern, PKWs oder Immobilien, WIE sie am besten vorgehen sollen, damit sich die Anschaffung auch steuerlich nicht zum Disaster entwickelt. Unsere Betreuung geht somit weit über die klassische Steuerberatung hinaus, zum Teil handelt es sich schon um Lebensberatung, wenn der Mandant die anfängliche Scheu, die viele gegenüber Steuerberatern von Natur aus erst einmal mitbringen, abgelegt hat. Aber die klassische Steuerberatung die Buchführung, Steuererklärung, Lohnbuchhaltung sowohl von Einzelkünstlern als auch von Produktionsgesellschaften, Agenturen und Verlagen beinhaltet, gehört natürlich auch zu unserem Tagesgeschäft.

Was hat Sie als Steuerberater überhaupt in den Medienbereich geführt?
Es war sicherlich meine Ausbildungszeit in Berlin die mich geprägt hat. Die Zeit während meines Studiums und die Kontakte, die man damals geschlossen hat, sowie die Mund-zu-Mund-Propaganda waren definitiv ausschlaggebend, dass im Laufe der Zeit immer mehr Branchenleute auf uns zukamen. Vielleicht liegt es auch ein bisschen daran, dass mein Bruder selbst Journalist ist und mich von Beginn an mit vielen Fragen gelöchert hat und ich somit auch sehr schnell um die ganz speziellen Bedürfnisse dieser Berufsgruppe wusste. Das hat sich dann natürlich schnell herumgesprochen, denn Journalisten sind nun mal Meinungsbildner und Multiplikatoren. Das liegt bei ihnen einfach im Beruf begründet.
Im Laufe der Zeit hatten wir dann immer mehr Mandanten und zwar nicht nur lokale, sondern auch nationale. Und das, obwohl wir zu dieser Zeit nur unsere Niederlassung in Dormagen (Anm. d. Red.: zwischen Düsseldorf und Köln) hatten. Mittlerweile haben wir jedoch ein weiteres Büro in Berlin eröffnet und bereisen auch regelmäßig andere Städte wie Hamburg oder München, da uns der persönliche Kontakt zu unseren Mandanten, wie ich schon sagte, extrem wichtig ist.

Welche verschiedenen Berufsgruppen zählen Sie zu Ihrem Kundenkreis und welche Gruppe ist hier am stärksten vertreten?
Unser Ziel war es, die Gruppe der Künstlersozialkasse, also Künstler der darstellenden und bildenden Kunst, sowie des Wortes und der Musik anzusprechen. In letzter Zeit hat sich jedoch herauskristallisiert, dass wir vermehrt Anfragen und Informationen aus der darstellenden Kunst erhalten. Durchaus auch aus dem Grund, dass hier schon ein gutes Netzwerk vorhanden war. Wir haben beispielsweise eng mit Andi Slawinski, Gründungsmitglied des Verband deutscher Nachwuchs-Agenturen (VdNA), zusammengearbeitet und nun gemeinsam mit ihm die Entscheidung gefällt, den Verband zu unterstützen. Aber auch mit dem Berufsverband Freischreiber, in dem freie Journalisten organisiert sind‚ arbeiten wir eng zusammen. So haben wir aktuell zum Beispiel eine Servicehotline geschaltet, in der wir Fragen der Journalisten zum Thema Steuerrecht und zur Künstlersozialkasse beantworten.

Welche Probleme gibt es zum Beispiel im Nachwuchsbereich?
Beispielsweise: Mein Kind, 13 Jahre, dreht...

Die steuerliche Seite ist in diesen Fällen meist gar nicht so sehr von Belang, da diese jungen Nachwuchsschauspieler häufig unter den Freibeträgen liegen. Aber da gibt es andere Themen die wichtig sind, wie zum Beispiel die Sozialversicherung. Gerade zu diesem Thema haben wir eine Stellungnahme der Spitzenorganisation der Sozialversicherungsträger zu „geringfügiger/kurzfristiger Beschäftigung" in Hinblick auf Schauspieler durchgearbeitet und im Bereich „FAQ" auf unserer Internetseite veröffentlicht. Aber auch das Kindergeld ist bei Nachwuchskünstlern oft ein Problem. Vor kurzem kam ein 18-jähriger Rapper zu mir und fragten mich: „Krieg´ ich jetzt überhaupt noch Kindergeld, wenn wir so erfolgreich sind?". Eine Frage, die ich bei den Songtexten die er täglich so rappt, eigentlich nicht wirklich erwartet hatte.

Man sagt, Künstler haben „den Kopf in den Wolken"! Sind Sie auch der Meinung, dass diese Berufsgruppe anders an allgemeine finanzielle Fragen herangeht als z.B. ein Produzent?

Ja, ich denke, der Produzent unterscheidet sich dann schon gravierend in unserer Beratung gegenüber dem klassischen Künstler oder Schauspieler. Der Künstler macht sich in finanzieller Hinsicht nie wirklich viele Gedanken. Henning Wehland von den Söhnen Mannheims beschrieb in einem Interview auf unserer Internetseite einmal, dass bei den Künstlern erst einmal menschlich alles hundertprozentig stimmen müsse, damit auch das Geschäftliche klappe. Leider übersehen viele dieser Künstler dabei häufig wirklich relevante Sachen. So wird zum Beispiel von Schauspielern gerne übersehen, dass die sogenannte „GVL-Ausschüttung" [Anmerkung der Redaktion: GVL=Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten] ebenfalls versteuert werden muss.
Darüber hinaus sind einige Schauspieler in Sachen Reisekosten nicht wirklich sorgfältig genug informiert. Denn soweit diese nicht von der Produktionsgesellschaft erstattet werden, können Kilometer bzw. die tatsächlichen Quittungen berücksichtigt werden. Hier bedarf es aber einer entsprechenden Disziplin beim Sammeln der Belege. Und die wird bei Künstlern schnell zum Problem. Ich sage dann immer: „Große Pappbox bei IKEA kaufen, alles an Belegen und Quitungen aus dem Portemonaie reinwerfen und dann SPÄTER in Ruhe sortieren oder sortieren lassen. So geht nichts verloren."

Ist jeder Schauspieler verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben?
Soweit er „nur" angestellt ist, also eine Angestelltentätigkeit als Schauspieler ausübt, ist er grundsätzlich nicht verpflichtet. Wenn aber Arbeitslosengeld bezogen wird oder in einem Jahr wurde, kann das schon wieder ganz anders aussehen. Bei Schauspielern besteht zudem die Besonderheit, dass oft viel zu viel Lohnsteuer einbehalten wird, wenn sie unregelmäßige Engagements haben. Viele Schauspieler verschenken dadurch also ihr Geld, wenn sie nichts beim Finanzamt abgeben. Wenn man nebenher noch selbstständig Aufträge erledigt, zum Beispiel im Bereich der Werbung oder als Model und hier auf Rechnung arbeitet, besteht natürlich die Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben. Und sofort sind wir dann beim Thema Einkommensteuer. Bei Selbständigen, die aufgrund ihrer Einnahmen nicht mehr als Kleinunternehmer bei der Umsatzsteuer laufen können [Anm. der Red.: Einnahmen von mehr als EUR 17.500,00 aus selbständiger Tätigkeit] kommt dann noch die Umsatzsteuer ins Spiel.

Was sind die häufigsten Anliegen von Schauspielern und Medienbetreibenden an Sie?
Erstmal die klassische Steuererklärung und die Übernahme von Buchhaltung und Bilanz. Weitere Probleme oder Bedürfnisse zeichnen sich dann im ersten Gespräch ab. Bei Schauspielern sind oft Fälle dabei, in denen jahrelang keine Steuererklärungen gemacht wurden oder schlicht „vergessen" wurde, gewisse Einnahmen zu melden. In letzter Zeit beobachten wir auch immer mehr Anfragen, was zu beachten ist, wenn im Ausland gedreht wird. Diese Fälle bedürfen komplexerer Antworten, da die meisten Länder ganz unterschiedliche Regelungen in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland haben. Übrigens haben wir hierzu auf unserer Internetseite
medienvorsorge.de gerade die wichtigsten Doppelbesteuerungsabkommen ausgearbeitet und geben Antworten, was zu beachten ist, wenn Einnahmen im Ausland erzielt werden bzw. GVL-ähnliche Ausschüttungen aus dem Ausland bezogen werden. Hier ist aber immer Vorsicht geboten! Beispielsweise ist in Frankreich ein Freistellungsantrag zu stellen, ansonsten halten die Franzosen auf die Ausschüttung der sogenannten ADAMI unberechtigterweise Steuern ein, die man dann nicht mehr zurückbekommt.

Wenn ein Schauspieler jetzt diesen Artikel liest und sagt: „Oh, mein Gott! Ich habe für die letzten Jahre noch nie eine Steuererklärung gemacht und die Frist läuft am 31.Mai aus." Was würden Sie ihm raten?
Der Schauspieler sollte sich fachliche Hilfe holen. Ein Steuerberater hat zum Beispiel eine verlängerte Frist bis zum 31. Dezember. Für die Vorjahre muss geschaut werden, was für Einnahmen erzielt wurden und ob hieraus eine Abgabeverpflichtung besteht. Dann sollten schnellstens die Steuererklärung erstellt und abgegeben werden. Wir reden im Steuerrecht dann von der sogenannten Selbstanzeige - so wie es auch den Steuersündern in der Schweiz gerade mal wieder geraten wurden. Soweit das Finanzamt nicht schon gegen den Künstler ermittelt oder Informationen vorliegen, dass bestimmte Einnahmen nicht versteuert wurde, kommt er gegebenenfalls straflos aus der Sache raus. Da aber immer die Gefahr einer Einleitung von Steuerstrafverfahren besteht, sollte die Selbstanzeige immer von einem Steuerberater oder Steuerfachanwalt begleitet werden.

Wenn jemand merkt, dass er im Jahre 2003 irgendwie mal „Schindluder" getrieben hat, was wäre da noch möglich?
Also, soweit er die Einnahmen nicht gemeldet hat, gilt eine steuerliche Verjährungsfrist von zehn Jahren. Die strafrechtliche Verjährungsfrist liegt meist bei fünf Jahren. Aber auch hier rate ich, fachlichen Rat einzuholen, da erstmal geprüft werden muss, ab wann die Fristen liefen, ausliefen und so weiter. Häufig fallen die Künstler irgendwann auf, da bei ihren Auftraggebern, also meist Produktionsgesellschaften oder anderen Firmen, Betriebsprüfungen stattfinden und Kontrollmitteilungen an das Finanzamt des jeweiligen Künstlers verschickt werden, um zu prüfen, ob die Einnahme in der Steuererklärung angesetzt wurde. So kann es dann leicht auffallen, wenn man mal eine Rechnung an eine Produktionsgesellschaft geschickt hat, diese jedoch nie versteuert hat. Man selbst „fliegt" also nicht auf, weil einem das Finanzamt direkt hinterher schnüffelt, sondern weil es turnusmäßig einfach die großen Firmen prüft, für die man gearbeitet hat. Und jede dieser Firmen wird irgendwann geprüft und dann gibt es auch für die Künstler meist kein Entrinnen...

Gibt es außergewöhnliche Erlebnisse, die Sie mit Künstlern hatten?
Ja, die gab es wahrlich. Ich erinnere mich, wie ich mich, um an die Unterschrift eines Bandmitglieds zu kommen, durch eine mit 5.000 Besuchern ausverkaufte Konzerthalle kämpfen musste, die Security überzeugen musste, dass ich der Steuerberater der Band bin, der dringend eine Unterschrift braucht, da am nächsten Tag die Frist abläuft. Auch lustig: Mein Kollege Reinhard Knauft vertrat früher einen großen deutschen Maler und Kunstprofessor, der bei der Bilanzbesprechung in seiner Tasche beiläufig noch eine Rechnung für die Produktion eines Werbefilms in Höhe von damals 50.000 DM fand. Steuern und Künstler - da prallen halt leider oft zwei Welten aufeinander...

Wir haben ja jetzt das Buch von Ihnen hier liegen: „Besteuerung von Medienberufen". Erzählen Sie uns etwas mehr darüber.
Auslöser war, dass mir ein Mandant zu Berufsanfängerzeiten steuerrechtliche Fragen zur "GVL-Ausschüttung" stellte. Damit konnte ich adhoc, damals als junger Steuerfachangestellter, nichts anfangen. Wir recherchierten vergeblich nach entsprechender Fachliteratur und arbeiteten uns dann selber tief in die Rechtsprechung und weitere Fakten ein. Irgendwann wurden wir, da wir uns mittlerweile einen Namen mit der Kanzlei in dem Bereich gemacht hatten, selbst von einem Verlag angesprochen, ob wir nicht ein entsprechendes Fachbuch über dieses Thema schreiben wollen, da es so etwas auf dem Markt noch nicht gäbe. Ursprünglich war es vom Verlag für Finanzbeamte, Finanzrichter und Steuerberater gedacht. Aber wir haben trotzdem versucht, es so allgemeinverständlich zu schreiben, dass es jeder nutzen kann.

Mitte letzten Jahres haben Sie die Website Medienvorsorge.de, ein Internetportal für Künstler und Medienschaffende, gegründet. Wie kam es dazu?
Wir haben selbst recherchiert, was es im Netz für Informationen gibt, wenn man Antworten auf Steuerfragen von Künstlern sucht. Es ist teilweise der absolute Wahnsinn, was da für Aussagen zu finden sind. Steuerberaten „kann" dort anscheinend jeder und jeder hat noch einen wertvollen Tipp - sei er auch noch so abstrus. Wenn die Betroffenen mit ihren Nachwehen dann irgendwann zu uns kommen, ist es oft schon zu spät, weil bereits gravierende Fehler begangen wurden. Dadurch sind wir auf die Idee gekommen, ein kostenloses Portal zu gründen, auf dem Fragen dieser Art, die sich Künstler und Medienleute stellen, von Fachpersonal beantwortet werden - und zwar für jeden. Kostenlos und ohne sich registrieren zu müssen. Diese fachliche und zielgruppenorientierte Beratung erfolgt durch spezialisierte Steuerberater, Rechtsanwälte und Fachjournalisten. Dabei aktualisieren wir fortlaufend die Inhalte unserer Seite, die für den Bereich wirklich interessant sind und fassen zusammen, so dass man direkt versteht: Das ist Sache - darum geht's! Als Fan auf Facebook erhält man die Informationen dann noch knackiger, einfacher und noch mehr stärker konzentriert auf den Punkt gebracht.
Wir wollen in erster Linie Handlungsempfehlungen geben und möchten darüber hinaus mit einem monatlich wechselnden Interview zeigen, dass auch viele prominente Künstler mit ähnlichen Problemen zu kämpfen haben. So erzählte beispielsweise Howard Carpendale über sein ambivalentes Verhältnis zum deutschen Finanzamt, Tine Wittler beschrieb den Ablauf ihrer ersten Betriebsprüfung und Comic-Zeichner Tommy Schwarwel berichtete, wie das Finanzamt ihm und seinem Kollegen Bela B. von Die Ärzte bei ihrem gemeinsamen Comicverlag ein Steuerabschreibungsprojekt unterstellten. Im Mai wird dann ein Interview mit dem Schauspieler Steffen Groth erscheinen.

Ist die Internetseite aufbauend auf dem Buch entstanden?
Ganz genau. Für mich war es wichtig, dass auch Menschen, für die sich das Buch nicht lohnt, da sie nur eine kleine Frage haben, via Branchen-Suchmaschine Antworten auf ihre Fragen finden. Zum Beispiel tragen sie in die Suchmaske „Schauspieler-Einkommensteuer" ein und bekommen alle Urteile binnen kürzester Zeit aufgelistet (z.B. „Umzugskosten bei Schauspielern", „Doppelte Haushaltsführung" etc.). Weiter ist das Steuerrecht so kurzlebig, dass wir durch unsere Website immer tageaktuell informieren können. So schnell käme man mit dem Nachdrucken von Büchern gar nicht nach.

Was kann man von der Plattform als Schauspieler erwarten? Bekommt man da erst mal einen Schock bzgl. des Vokabulars?
Durch die Interview-Beiträge haben wir versucht, die Plattform für jeden interessant zu gestalten und nutzen auch so gut wie kaum „Fachjargon". Falls doch einmal ein Fachbegriff fällt, versuchen wir diesen dann verständlich zu erklären. Im Bereich Künstlersozialkasse haben wird zum Beispiel zunächst allgemein erläutert, worum es sich dabei überhaupt handelt. Weiterhin haben wir einen großen „FAQ-Bereich", der die häufigsten Fragen der Künstler beantwortet. Neben unseren Erfahrungen aus der täglichen Beratung haben wir hierfür alle möglichen Archive und Foren durchforstet - das war eine Menge Arbeit - und die Ergebnisse dann „kurz und knackig" zusammengefasst. So kann der Künstler zum Beispiel nachlesen, dass zum Thema Berufsbekleidung entschieden wurde, dass die Schauspielerin an sich ein Premierenkleid steuerlich nicht absetzen darf. Auch zum Thema „doppelte Haushaltsführung bei Schauspielern" haben wir noch einmal das Aktuellste zusammengefasst. Wir haben dabei besonders darauf geachtet, dass wir die Urteile möglichst lückenlos zusammenstellen und gerade diesen Bereich fortlaufend aktualisieren, denn nur so macht diese Plattform dieser Art wirklich Sinn.

Welches Feedback gab es denn bisher zur Plattform? Steht vielleicht auch der Plan im Raum, einen Blog einzurichten?

Die Resonanz ist, wie man den Zugriffsdaten entnehmen kann, sehr groß. Auch bekommen wir Rückmeldung von Usern, die die Seite als sehr wichtiges Tool empfinden und auch nutzen. Das freut uns natürlich riesig und motiviert das gesamte Team, das uns bei der Arbeit unterstützt, die Seite weiter auszubauen und noch informativer und unterhaltender zu gestalten.

Nennen Sie uns doch abschließend noch einen typischen/Ihren Lieblings-Ratschlag, den Sie einem Jung-Schauspieler zu Beginn seiner Karriere geben würden.

Immer schön Belege sammeln! Und wenn ihr nicht zu IKEA kommt, tut es auch der Schuhkarton... (lacht)

Vielen Dank für das Gespräch!

Website:
www.medienvorsorge.de | www.in-stereo.com

Besteuerung von Medienberufen | von Reinhard Knauft und Rüdiger Schaar
- Steuern und Sozialversicherung bei Künstlern -

Verlag: Gabler; 1. Auflage (2009)
Sprache: Deutsch
Seitenzahl: 173

ISBN-10: 383490970X
ISBN-13: 978-3834909701

Im Anhang finden Sie das Inhaltsverzeichnis zum Buch.

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last update: 23.02.2026 Details