Dr. jur. Tilo Gerlach ist Geschäftsführer der Gesellschaft zur Verwertung von Lei- stungsschutzrechten mbH (GVL). Der gebürtige Berliner studierte nach dem Abitur Rechtswissenschaften und Kunstgeschichte an der Freien Universität Berlin und der Universität Freiburg. Nach seinem Referendardienst in Berlin und Washington D.C. war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Wirtschaftsrecht der Humboldt Universität Berlin. Zur GVL kam Tilo Gerlach im Jahr 1996 als Justiziar und wurde 2001 Geschäftsführer. Er ist zugelassener Rechtsanwalt und promo- vierte an der Universität Freiburg zum Thema „Schutz vor fehlerhaften Kunstex- pertisen“. Darüber hinaus engagiert er sich als Präsident der AEPO-ARTIS (Euro- päische Dachorganisation der Verwertungsgesellschaften für ausübende Künstler) und als Board-Member der SCAPR (Internationale Dachorganisation der Verwert- ungsgesellschaften für ausübende Künstler) auch in der internationalen Zusam- menarbeit für die Rechte der Kreativen. Der gebürtige Berliner ist außerdem Lehr- beauftragter an der Humboldt-Universität zu Berlin und veröffentlichte zahlreiche Publikationen zum Urheberrecht und zum Recht der ausübenden Künstler.
Was ist die GVL?
Seit 1959 vertritt die GVL die Interessen von ausübenden Künstlern und Ton- trägerherstellern, denn wer etwas Künstlerisches leistet oder hierfür die wirtschaft- liche Grundlage schafft, muss Geld für die Nutzung seiner Leistungen erhalten. Die GVL lizenziert den Rechtenutzern das Weltrepertoire und erhält dafür Einnahmen, die sie direkt an die Rechteinhaber als Vergütungen weiterleitet.
Die GVL ist dieses Jahr 60 geworden. Herzlichen Glückwunsch! Wie haben Sie das gefeiert?
Wir haben trotz unserer vielen Projekte im Sommer sowohl mit unseren Mitarbeitern im Rahmen unseres Betriebsfestes als auch im Oktober mit Stakeholdern aus den Gremien und mit Kunden sowie Verbänden gefeiert. Das war sehr schön.
Sie sind in der Geschäftsführung zu zweit. Warum?
Die GVL ist als „Joint-Society“ strukturiert. Wir sind also eine Verwertungsgesellschaft, die sowohl die Künstler als auch die Musikindustrie mit ihren Rechten vereint. Die Interessenschwerpunkte und Positionen sind dementsprechend unterschiedlich. Daher ist es sinnvoll, dass beide Positionen auch von unterschiedlichen Personen vertreten werden. Innerhalb der doppelten Geschäftsführung kommen wir dann zu Lösungen im Interesse beider Seiten. Diese Struktur hat sich in den letzten 60 Jahren so bewährt. Ich bin für die Künstlerseite zuständig und mein Kollege Guido Evers für die Herstellerseite.
Wer gehört noch alles zum GVL-Team?
Wir freuen uns, dass wir mittlerweile viele Menschen in Lohn und Brot bringen. Wir waren früher mal ein „kleiner Laden“ mit 35 Angestellten. Das war zu Zeiten der alten GVL-Verteilung. Innerhalb der letzten 10 Jahre hat sich die GVL jedoch auf 150 Mitarbeiter vergrößert. Und die Tendenz ist steigend, denn es gibt auch gerade auf dem digitalen Feld keine automatisierten Abläufe. Dahinter steckt eine Menge Manpower. Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorgaben und den Möglichkeiten der Digitalisierung ist der Anspruch der Einzelnen auf Transparenz und Exaktheit enorm gestiegen. Und da braucht man einfach die entsprechenden Ressourcen, insbesondere im IT- und Datenverarbeitungsbereich. Das ist mit weniger Personal gar nicht mehr zu stemmen.
Wie gestaltet sich Ihr Arbeitsalltag? Sind Sie mehr am Schreibtisch oder unterwegs?
Es gibt eigentlich keinen typischen Arbeitstag, sondern es ist oft ein Mix aus unterschiedlichen Anlässen. Ein Großteil meines Tages besteht aus Besprechungen. Durch die Digitalisierung steigen die Erwartungen an uns, schnell korrekte Daten zur Verfügung zu stellen – sowohl für die Künstler als auch für die Hersteller. Ein wichtiger Teil unserer Arbeit ist es auch, den Geldfluss sicherzustellen. Dafür gilt es natürlich, Verhandlungen mit unseren Rechte-Nutzern, also sowohl den öffentlich-rechtlichen Sendern als auch den Verbänden der privaten Radio- und Fernsehveranstaltern zu führen. Wir treffen uns auch mit den Kollegen von der GEMA oder den anderen Verwertungsgesellschaften wie der VG-Wort, wenn es darum geht, gemeinsame Rechte wahrzunehmen.
Wer kann seine Rechte geltend machen?
Wahrnehmungsberechtigt sind ausübende Künstler, Labels oder Veranstalter, wenn sie im Rahmen ihrer künstlerischen Tätigkeit Leistungsschutzrechte im Sinne des § 73 Urheberrechtsgesetz erwerben. Dabei spielt die Nationalität keine Rolle – Kunst kennt keine Grenzen.
Wie kann man mit der GVL Geld verdienen?
Für alle GVL-Berechtigten, deren Aufnahmen gespielt oder gesendet werden, nimmt die GVL als treuhänderische Verwertungs- gesellschaft jedes Jahr circa 160 Millionen Euro ein und schüttet u.a. die den Künstlern zustehenden Vergütungen aus. Die Ver- gütungsquellen sind dabei vielseitig: Von Einnahmen aus Radio- oder TV-Sendungen über Erlöse aus der öffentlichen Wieder- gabe, wie z. B. in Bars oder Cafés, bis hin zu Privatkopieabgaben wie etwa aus dem Verkauf von Smartphones etc. Alles was man tun muss, um von der GVL Geld zu erhalten, ist einen kostenlosen Online-Wahrnehmungsvertrag mit der GVL abschließen, sich anmelden und online melden, bei welchen Produktionen man als Künstler beteiligt war. Die Meldung von Mitwirkungen kann sich auch dann lohnen, wenn man keine unmittelbaren Neuproduktionen hatte. Denn immer dann, wenn eine künstlerische Pro- duktion in Rundfunk und Fernsehen gesendet wird, kann dies eine Vergütung bedeuten.
Nutzen eher jüngere oder ältere Künstler Ihren Service? Muss man volljährig und deutscher Staatsbürger sein?
Vom Jugendlichen an bis hin zum 100-Jährigen: Alle Künstler, unabhängig vom Alter, können Berechtigte der GVL werden. Bei 60 Jahren GVL sind auch viele Berechtigte mit uns alt geworden. Man muss nicht volljährig sein, um seine Verwertungsrechte wahrzunehmen, aber nach dem deutschen Zivilrecht ist ein Jugendlicher noch nicht rechtsfähig und braucht darum die Unter- stützung der gesetzlichen Vertreter. Auch die deutsche Staatsbürgerschaft ist keine Voraussetzung, um Ansprüche geltend zu machen. Früher musste man EU-Bürger sein, aber das wurde vor einigen Jahren abgeschafft. Jede ausübende Künstlerin und jeder ausübende Künstler kann der GVL beitreten und kann einen Wahrnehmungsvertrag abschließen – egal, wo auf der Welt sie oder er lebt. Allerdings gibt es mittlerweile auch Schwestergesellschaften im Ausland, die unser Repertoire und unsere Berecht- igten vor Ort vertreten – und umgekehrt vertreten wir deren Berechtigte. Wenn also alles gut läuft, sind ausländische Künstler bei einer Schwestergesellschaft und haben nicht die Notwendigkeit, noch einen Wahrnehmungsvertrag mit der GVL abzuschließen. Wenn sie es aber wollen, können sie es gerne machen.
Können Hinterbliebene den Service der GVL nutzen?
Ja, denn zum Nachlass eines verstorbenen Künstlers gehören auch seine Leistungsschutzrechte. Das Gesetz schützt Leistungs- schutzrechte über einen Zeitraum von bis zu 70 Jahren und sie gehen an den/die Erben über. Das bedeutet, dass etwaige Ver- gütungen für Produktionen auch nach dem Tod eines Künstlers möglich sind: Werden die Produktionen während der Restdauer des Leistungsschutz-Zeitraums weiterhin von Radio- oder Fernsehsendern ausgestrahlt, dann stehen die Vergütungen den recht- mäßigen Erben zu.
Gibt es so etwas wie die GVL auch in anderen Ländern?
In einigen Ländern gibt es Schwestergesellschaften der GVL. Wir sind darüber hinaus in internationalen Dachorganisationen tätig, wo wir uns über die Künstlerrechte entsprechend austauschen – sowohl auf europäischer Ebene als auch weltweit. Wir können feststellen, dass der Bereich des Audiovisuellen, der die Schauspieler vertritt, in vielen Ländern schlecht bis gar nicht aufgestellt ist. Aber auch da werden immer mehr entsprechende Gesellschaften gegründet. Das hängt maßgeblich davon ab, wie die natio- nale Rechtslage aussieht. Die Privatkopie-Vergütung gibt es beispielsweise in vielen Ländern wie den USA und Großbritannien nicht. Da werden Rechte ihrer Berechtigten bei der GVL geltend gemacht, was völlig legitim ist, aber umgekehrt finden ent- sprechende Ströme für Nutzung der Produktion mit deutschen Schauspielern nicht so statt. Insofern sind solchen Kooperationen Grenzen gesetzt. Es bestehen jedoch signifikante Kooperationen im audiovisuellen Bereich mit Frankreich, Spanien und auch mit dem deutschsprachigen Ausland, also Österreich und der Schweiz. Da ist das Repertoire auch durchaus identisch, weil nicht mehr synchronisiert werden muss. Aber wenn man es auf einer Landkarte visualisiert darstellt, gibt es noch viele weiße Flecken.
Inwiefern ist Europa stärker vertreten als beispielsweise der asiatische Bereich oder Afrika?
Asien steht noch am Anfang. Wir haben im Musikbereich langjährige Kooperationen mit Japan, aber im audiovisuellen Bereich – sprich für Schauspieler – gibt es in Asien recht wenig. Man muss auch sagen: Es gibt eigentlich keine international verbindlichen Vergütungsansprüche für den audiovisuellen Bereich. Es gibt zwar verschiedene internationale Abkommen, in denen bestimmte Rechte geregelt sind, aber jeder nationale Staat kann selbst entscheiden, ob er diese Rechte als Vergütungsansprüche ausge- staltet oder ob er entsprechende Ausschließlichkeitsrechte einführt, die dann über den normalen Vertrag an den Produ- zenten abgetreten werden können. Da fehlen uns leider oft die Voraussetzungen.
Wie funktioniert das Verteilungssystem?
Im Jahr 2010 veranlasste die EU-Kommission die GVL dazu, ihr Verteilungssystem auf den international gültigen Standard umzustellen. Das bedeutete, dass die GVL ihr Künstlerverteilungssystem von der honorarbasierten Abrechnung auf eine nut- zungsbasierte Berechnung umgestellt hat. Seitdem ist es nicht mehr entscheidend, wie viel Honorar ein Künstler für eine Produktion erhalten hat. Für die heutige Vergütung bildet die tatsächliche Nutzung einer Produktion in Rundfunk/Fernsehen die Grundlage.
Was heißt nutzungsbasierte Verteilung?
Berechnungsgrundlage für die Verteilung ist die Ausstrahlung einer Produktion in Rundfunk und/oder Fernsehen. Entscheidend sind die Dauer der Filme, die Tageszeit, zu der ausgestrahlt wird, und die Reichweite des Senders. Die GVL gleicht diese mit den Mitwirkungsmeldungen ab, die vom Künstler über das Online-Portal abgegeben wurden. Wurde eine Produktion, an der man nachweislich mitgewirkt hat, gesendet, erhält man von der GVL dafür Vergütungen. Werden Filme wiederholt, zählen sie weniger.
Wie aufwendig ist der administrative Teil, also die Verwaltung und Ausschüttung der Gelder?
Letztlich richtet sich der Aufwand nach den Wünschen der Gremien. Die Verteilungspläne besitzen schon eine gewisse Komplexität. Die Gremien haben 2010 aufgrund einer Beschwerde aus dem Ausland bei der EUKommission beschlossen, die Verteilung komplett umzustellen. Das alte GVL-System konnte nicht länger aufrechterhalten werden. Jeder Schauspieler hat früher einmal im Jahr seine Gagen gemeldet und dementsprechend einen proportionalen Anteil aus unserem Verteiltopf erhalten. Dann kam die Umstellung auf eine sogenannte nutzungsbezogene Verteilung. Das heißt, die Verteilung geschieht jetzt nach Airplay. Das bringt eine gewisse Komplexität mit sich, weil jeder Mitwirkende in jeder Produktion von uns erst einmal erfasst werden muss. Die Schauspieler wollen nach Aufwand oder Bedeutung der Rolle bewertet werden, damit die Hauptrollen mehr erhalten als die Tagesrollen. Diese Differenziertheit muss auch in den Daten abgebildet werden. Im Schauspielbereich benötigen wir hierfür beispielsweise bei 45 Minuten Sendedauer die Drehtag-Nachweise, was natürlich kompliziert ist. Komplexer wird es im Musikbereich. An einer Opern Aufnahme können beispielsweise 200 verschiedene Künstler mitwirken. Der Chor, das Orchester, die Solisten, der Dirigent. Und jeder Einzelne hat den Anspruch, nicht durchs Raster zu fallen. Die Datenerfassung ist trotz Internet ein erheblicher Aufwand. Und bis dahin sind ja noch keine Gelder geflossen. Man kann im Grunde sagen: Je schlechter die Datensituation ist, desto höher ist der Aufwand und desto mehr müssen wir unseren eigenen Berechtigten abverlangen.
Greifen Sie auf Daten öffentlicher Datenbanken zurück? Oder erfassen Sie alle Daten selbst?
Wir versuchen, Synergien zu nutzen, weil wir das Rad nicht neu erfinden wollen, und greifen schon auf andere Datenbanken zurück. Wir sehen unseren Anspruch auch darin, so benutzerfreundlich wie möglich zu sein. Das heißt eben, dass die Daten, die woanders bereits existieren, von uns teilweise genutzt werden. Letztlich muss aber ein Künstler diese Daten auch bestätigen. Es gibt ja teilweise im Künstlerbereich identische Namen, und da gilt es, Fehler möglichst zu vermeiden und nicht einfach Daten zu kopieren. Solange allerdings die Drehtagsfrage auch verteilungsrelevant ist, werden wir immer bestimmte Daten benötigen, die nicht öffentlich verfügbar sind. Insofern ist der Aufwand abhängig von der Differenziertheit der Verteilungspläne. Die Idee ist, bestehende Daten besser zu vernetzen und gut zu nutzen, damit die Verteilung mit minimalem Aufwand erfolgen kann und die Berechtigten an ihr Geld kommen.
Der Traum für alle Künstler: Eine cloudbasierte Plattform für Sie und die GEMA, Pensionskasse, Deutsche Schauspielerkasse etc. Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht?
Von solch massiven, zentralen Lösungen versprechen wir uns nicht so viel. Eine Einheitslösung wird es kaum geben, weil die Bedürfnisse der Einzelnen zu spezifisch sind. Wir sehen das Ziel eher in der Vernetzung durch entsprechende Schnittstellen, durch Interoperabilität, sodass unser System mit den Daten in den anderen Systemen kompatibel ist. Dafür haben wir im Zu- sammenhang mit der Einbindung der SynchronsprecherDatenbank per Synchron-App ein Projekt ins Leben gerufen. Ziel ist es, eine GVL-Schnittstelle zu entwickeln, die wir allen zur Verfügung stellen, die ihre eigenen Services mit der GVL verknüpfen wollen. Das halten wir für zukunftsorientierter. Zukünftig sollen die Daten quasi direkt aus dem Synchronstudio in unsere Systeme fließen. Damit landen dann verteilungsrelevante Kriterien direkt bei der GVL und müssen nicht extra eingegeben werden. Wenn es so etwas auch bei anderen Produktionen gibt, beispielsweise eine Schnittstelle für Drehtage, die auch für Schauspieler nutz- bar ist, dann sehen wir darin eher die Zukunft als jetzt in der Riesendatenbank. Es muss ja auch verantwortlich und qualitäts- orientiert damit umgegangen werden. Das ist bei so einer riesigen Lösung immer schwierig.
Was ist in Ihren Augen ein zeitgemäßes Urhebergesetz?
Das zeitgemäße Urhebergesetz muss den Auftrag erfüllen, dass die Kreativen angemessen vergütet werden. Und das heißt letztlich sicherzustellen, dass es trotz technologischer Entwicklungen auch parallel weiterentwickelt wird, damit die Kreativen nicht von der Wertschöpfung, die durch ihre Leistung erreicht wird, abgekoppelt werden.
Sie sagen, Sie verhandeln mit der ARD. Führen Sie auch Gespräche mit Netflix, Amazon prime, Spotify etc?
Das ist eine sehr wichtige Frage. Wir müssen unterscheiden, welche Rechte die GVL zu wahren hat. Von der ARD bekommen wir nur Geld von der Sendung erschienener Tonträger. Wenn es um die Schauspielrechte geht, ist die GVL noch nicht einmal in die Verhandlungen der Tarifverträge involviert. Das heißt also, wir sind in der Sendung von Filmen nicht engagiert, weil wir diese Rechte gar nicht wahrnehmen. Im Fall Netflix, Amazon prime und Co ist die Situation identisch. Auch das ist eine Verwertung, für die die GVL keine Rechte wahrnimmt. Leider sind wir für die Schauspieler im Bereich der sogenannten gesetzlichen Vergütungs- ansprüche nur sehr eingeschränkt tätig. So nehmen wir für die Schauspieler unter anderem Lizenzerlöse im Bereich Privatkopie ein, die ja in Deutschland erlaubt ist und für die die sogenannte Leermedien- und Geräteabgabe gezahlt wird. Auch der Ver- gütungsanspruch für die DVD-Vermietung, also die Einnahmen über Videotheken, war über die Jahre immer noch lukrativ für Schauspieler, stirbt aber mittlerweile aus. Letztlich sind wir auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen angewiesen. Und die sehen eben gesetzliche Vergütungsansprüche, wie sie die GVL wahrnehmen könnte, im Streaming-Bereich bisher nicht vor.
Ich fasse zusammen: Bei einer DVD ja. Beim Streaming eines Film nicht!
Genau. Beim Streaming eines Films leider nicht.
Also zusammenfassend kann man sagen, dass durch die Digitalisierung letztendlich weniger Geld fließt?
Das kann man so pauschal nicht sagen. Grundsätzlich waren die Einnahmen der GVL in den vergangenen Jahren konstant bzw. haben sogar deutlich über den Erwartungen gelegen. Aber der Verteilungsmechanismus hat sich seit 2010 verändert, was insbesondere unsere Direktberechtigten bei ihren Auszahlungen zu spüren bekommen. Früher hat die GVL Einnahmen aus der Erstverwertung als Grundlage für ihre Verteilung genommen, die tatsächliche Nutzung war bis 2009 irrelevant. Dazu muss man sagen, das alte Anmeldesystem der GVL eigentlich primär den deutschen Berechtigten zugutekam, weil sich vor allem die deutschen Berechtigten bei der GVL mit ihren Honoraren gemeldet haben. Mit der Umstellung der Verteilung auf die tatsächliche Sendenutzung wird die Internationalität der Produktionen viel stärker abgebildet. Im Fernsehprogramm sieht man ja selbst, wie viele ausländische Produktionen es gibt. Wenn diese geschützt sind, fließt Geld, das an die internationalen Schauspieler verteilt wird – in viel stärkerem Umfang, als es früher der Fall war. Das ist, glaube ich, der Hauptgrund für eine gefühlte Reduzierung der Vergütungen. Gleichzeitig profitieren aber die Berechtigten nun von wiederholten Vergütungen bei jeder Sendung. Aber in der Tat steckt in der Digitalisierung ohne entsprechende Anpassung des Urheberrechts die Gefahr, dass der Erlös bei der GVL
durch die Verlagerung ins Streaming entsprechend reduziert wird.
Seit August 2019 ist der Bundesverband Schauspiel (BFFS) zusätzlicher Mitgesellschafter bei der GVL.
Wie kam es dazu?
Zunächst einmal möchte ich sagen, dass wir die Gründung des BFFS von Anfang an mitbegleitet haben. Wir haben es begrüßt, einen einheitlichen Ansprechpartner zu haben, der Interessen von Berechtigten bündelt. Da war ich persönlich sehr dankbar, dass sich gerade im Schauspielbereich so eine starke Kraft formierte, die sich ja auch ganz toll entwickelt hat. Insofern gibt es seit Gründung der BFFS eine enge Kooperation. Die hat sich auch dadurch manifestiert, dass zwei Delegierte aus dem Kreis ohnehin schon in unserem DelegiertenGremium saßen. Das waren Thomas Schmuckert und Till Völger, der ja auch Vorstands- mitglied des BFFS ist. Vor ein paar Jahren gab es dann das neue VGG, das Verwertungsgesellschaftengesetz, was auch noch mal die Möglichkeit eröffnet hat, zusätzliche Gesellschafter aufzunehmen. Die BFFS hat die Kriterien der GVL wunderbar erfüllt, was uns sehr freut.
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