Neuer Leitfaden für barrierefreie Filmfassungen
| Barbara Fickert
Ein Film ist erst dann fertig, wenn alle im Kinosaal an derselben Stelle lachen oder den Atem anhalten können. Doch für Menschen mit Seh- und Hörbehinderung bleibt ein Film ohne barrierefreie Fassung oft nur halb erlebbar – ohne Bild auf der Leinwand oder ohne Ton im Kinosaal. Die Kinoblindgänger gGmbH hat nun einen umfassenden Leitfaden zur barrierefreien Filmfassung veröffentlicht.
Der Leitfaden richtet sich an alle, die in der Branche mit barrierefreien Fassungen zu tun haben – von Produktion und Verleih über Sender und Streamingplattformen bis zu Festivals und Archiven.
Das steckt drin:
Terminologie & Grundlagen: Audiodeskription (AD), erweiterte Untertitel (SDH) und mehr
Deutsches Filmfördersystem: Von der FFA über DFFF bis Creative Europe – inklusive der Frage, welche Förderung die Herstellung barrierefreier Fassungen einschließt
Verantwortlichkeiten: Wer ist eigentlich zuständig – Produzent*in, Verleih, Sender? (Spoiler: manchmal niemand!)
Praxiswissen: Wann sollte die barrierefreie Fassung produziert werden, welche Kosten sind zu kalkulieren, welches Material wird benötigt?
Zugang: Wie gelangen barrierefreie Fassungen ins Kino, TV, in Mediatheken und auf Streamingplattformen?
Rechtliches: Alle relevanten Paragraphen und Vorschriften im Nachschlag
Unterstützt wurde der Leitfaden von Expert*innen aus Hörfilm e.V., Hörfilmakademie, DBSV, NDR, ZDF, Seven. One, Weltkino Filmverleih und weiteren Institutionen.