Über die Pensionskasse Rundfunk
Die Pensionskasse Rundfunk ist eine Versorgungseinrichtung für freie Mitarbeiter der deutschen Rundfunkanstalten und angeschlossenen Produktionsgesellschaften zum Aufbau einer adäquaten Altersvorsorge.
Das heißt, sie bietet den freien Mitarbeitern eine Altersvorsorge und Hinterbliebenenabsicherung in Form einer Rente oder Kapitalauszahlung.
Anstaltsmitglied, bzw. Träger sind die zwölf öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland, neun Werbefunk- und Werbefernsehgesellschaften und über 300 Produktionsunternehmen, aber noch kein einziger Privatsender. Seit Juli diesen Jahres ist nun auch die Degeto offizielles Anstaltsmitglied.
Aktuell zählt die Pensionskasse Rundfunk etwa 17.000 Mitglieder und verwaltet ein Vermögen von circa 1,1 Milliarden Euro.
STECKBRIEF: Iris Gebing
Bereits während ihres Studiums der Politik, Geschichte, Germanistik und Ethnologie in Bonn und Münster schnupperte Iris Gebing Agenturluft und blieb der Werbe- und PR-Branche lange Jahre treu. 2007 wechselte sie dann auf die Unternehmensseite und unterstützt seit Januar 2014 die Pensionskasse Rundfunk in Sachen Marketing und Kommunikation.
STECKBRIEF: Walter Schumacher
Nach seiner kaufmännischen Berufsausbildung absolvierte Walter Schumacher ein BWL-Studium mit den Schwerpunkten Marketing und Kommunikation in Mainz. Während seiner Tätigkeit bei einer der führenden Pensionskassen fürs Baugewerbe in Wiesbaden entdeckte er den Bereich der betrieblichen Altersvorsorge für sich. Seit über drei Jahren verstärkt er nun das Team Marketing der Pensionskasse Rundfunk in Frankfurt.
Ist die Pensionskasse Rundfunk ausdrücklich für „kreative“ Filmschaffende wie Schauspieler oder Regisseure?
Gebing: Nein! Bei uns geht es nicht darum, welche Tätigkeit jemand ausführt, sondern entscheidend ist der Beschäftigungs-Status! Um Mitglied der Pensionskasse Rundfunk zu werden, muss der Antragsteller frei oder befristet bei einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt bzw. einem angeschlossenen Produktionsunternehmen tätig sein.
Schumacher: Der Status als „Freier“, „fester Freier“ oder „befristet Angestellter“ ist hier wichtig: Neben Kameraleuten, Aufnahmeleitern oder Kostümbildnern können auch IT-Fachleute oder Journalisten der Pensionskasse beitreten, um sich eine Altersvorsorge aufzubauen.
Was ist mit Schauspielern, Casting Directors oder auch Agenten?
Schumacher: Schauspieler bilden definitiv eine der großen Gruppen, die berechtigt sind, der Pensionskasse beizutreten. Ebenfalls berechtigt sind Casting Directors – wenn sie selbstständig als Einzelpersonen agieren. Agenten als „bloße Vermittler“ zwischen Auftraggeber und Sender wiederum nicht.
Welche Voraussetzungen sind neben der Selbstständigkeit als Einzelperson und der direkten Anbindung zum Sender noch zu erfüllen?
Schumacher: Man muss seit mindestens 12 Monaten als „Freier“, „fester Freier“ oder „befristet Angestellter“ tätig gewesen sein und in diesem Zeitraum mindestens 3.500 Euro verdient haben. Wenn das mit wenigen Drehtagen abgedeckt ist, ist das gar kein Problem. Ansonsten gibt es keinerlei Anmeldefristen.
Welche Entstehungsgeschichte steckt hinter der Pensionskasse?
Gebing: Die Rundfunkanstalten haben aus Kostengründen in den 1960er Jahren verstärkt mit freien Mitarbeitern gearbeitet. Dieser größer werdenden Zahl an freien Mitarbeitern der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wollte man eine ähnlich gute Altersvorsorge bieten wie den Festangestellten. Das haben die Intendanten von ARD und ZDF 1969 beschlossen. 1970 wurde dann im Zuge der Erhöhung der GEZ Gebühren bestimmt, einen Teil der Gebühren für die soziale Absicherung der freien Mitarbeiter einzusetzen. 1971 wurde schließlich die Pensionskasse gegründet mit der…
Schumacher: … Gewerkschaft Rundfunk-Fernseh-Film-Union. Das ist heute die Fachgruppe Medien in ver.di. Das heißt Rundfunkanstalten und Gewerkschaften haben beschlossen, den freien Mitarbeitern unter die Arme zu greifen.
Welchen gesellschaftlichen Hintergrund gibt es für diese Einrichtung?
Schumacher: Es geht darum, den Lebensstandard mehr oder weniger auch im Alter halten zu können. Mit der gesetzlichen Rente allein kann man das nicht erreichen. In Deutschland basiert die Altersvorsorge auf dem sogenannten Drei-Säulen-Modell. Das ist zum einen die gesetzliche Rentenversicherung, die private Versicherung, wie Immobilien, Aktien, usw. und drittens die betriebliche Altersvorsorge – darunter fällt die Pensionskasse Rundfunk.
Welche Rechtsform liegt der Pensionskasse zu Grunde? Ist sie kommerziell oder gemeinnützig orientiert?
Schumacher: Bei der Pensionskasse handelt es sich um einen „Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit“. Diese besondere Rechtsform beinhaltet das Privileg, dass der Verein von den Mitgliedern selbst verwaltet wird. Höchstes Organ ist die Mitgliedervertretung, die aus gewählten Vertretern der Mitglieder besteht.
Gebing: Die Pensionskasse ist allein den Interessen ihrer Mitglieder verpflichtet. Es gibt keine Eigentümer oder Aktionäre, die Gewinnausschüttungen erwarten. Alles, was die Kasse erwirtschaftet, kommt ihren Mitgliedern zugute. Die Beiträge und Ansprüche unserer Mitglieder werden nicht durch die in der Versicherungsbranche üblichen Abschluss- und Bestandsprovisionen belastet.
Wie kann ich mir die Pensionskasse räumlich vorstellen? Belegt der Verein ein Hochhaus oder nur eine Etage darin?
Gebing: Die Pensionskasse braucht kein Hochhaus. Für die 16 Mitarbeiter reicht ein Büro ganz in der Nähe vom Hessischen Rundfunk. Die Anbindung an den Sender hat den Vorteil, dass wir die Infrastruktur mitbenutzen können. Geringe Bürokratie und eine schlanke Verwaltung verursachen eben auch wesentlich weniger Kosten.
Wie viele ehrenamtlich Tätige gibt es, und wer sitzt in der Vertretersammlung?
Schumacher: In der Mitgliedervertretung sitzen ehrenamtliche Vertreter der freien Mitarbeiter und der Rundfunkanstalten. Alle fünf Jahre findet eine Wahl statt. In diesem Gremium geht es um Fragen wie: Was passiert mit den Geldern, den allgemeinen Versicherungsbedingungen, der Satzung oder mit den Überschüssen?
Wie finanziert sich die Pensionskasse? Gibt es einen Topf, der mit Geldern des Rundfunkbeitrags gefüllt wird?
Gebing: Mit dem Rundfunkbeitrag hat die Pensionskasse nur indirekt etwas zu tun. Und es gibt in dem Sinn auch keinen Topf. Es ist schon so, dass ein Teil des Rundfunkbeitrages für diese soziale Absicherung der Mitarbeiter vorgesehen ist. Aber die Einnahmen der Pensionskasse, bzw. die Verträge zur Altersvorsorge für die freien Mitarbeiter speisen sich aus den Beiträgen der Mitglieder. Das heißt, wenn ich für einen öffentlich-rechtlichen Auftraggeber arbeite, dann werden diese Beiträge automatisch an die Pensionskasse abgeführt.
Schumacher: Die Pensionskasse basiert nicht auf dem Prinzip der Umlagefinanzierung, so wie bei der gesetzlichen Rente, bei der die jetzigen Einzahler die jetzigen Empfänger finanzieren. Stattdessen zahlt bei der Pensionskasse Rundfunk jeder auf sein eigenes Konto ein. Das ist eine kapitalgedeckte Versicherung. Jeder hat sein eigenes Konto und das, was er einbezahlt, ist das Versorgungskapital. Daraus speist sich seine Alters- und Hinterbliebenenversicherung.
Die Summe von 1,1 Milliarden Euro steht im Raum. Was bedeutet dieser Wert?
Gebing: Diese 1,1 Milliarden sind das Vermögen, das die Pensionskasse aktuell für die Mitglieder verwaltet. Gelder, die von den Mitgliedern und den Anstaltsmitgliedern eingezahlt und durch geschicktes Anlagemanagement auch vermehrt werden.
Die zwölf Rundfunkanstalten haben sich verpflichtet, bei der Pensionskasse mitzumachen. Aber wie sieht das bei den Produktionsfirmen aus? Treten die trotz knapper Kassen freiwillig ein?
Schumacher: Das muss man differenziert betrachten. Die Beiträge, die die Produktionsfirmen für die freien Mitarbeiter zahlen, die bei uns Mitglied sind, werden in der Regel von den Rundfunkanstalten übernommen. Das heißt, sie kalkulieren in ihren Verträgen diese Pensionskassenanteile mit ein und bekommen diese erstattet. Insofern ist es für die meisten Produktionsfirmen keine finanzielle Belastung.
Welche Vorteile bietet die Pensionskasse?
Schumacher: Der größte Vorteil ist die Bezuschussung durch die Rundfunkanstalten. In der Regel beteiligen sich die Anstaltsmitglieder zu 50 Prozent an der Beitragszahlung. Das ist ein Alleinstellungsmerkmal in Deutschland und im Hinblick auf die Altersversorgung das lukrativste, was man als freier Mitarbeiter machen kann.
Gibt es ähnliche Konzepte anderer Anbieter?
Gebing: Für Schauspieler kenne ich das nicht. Meinem Wissen nach ist das einzigartig auf dem deutschen Markt.
Gibt es noch weitere Vorteile, die die Pensionskasse bietet?
Schumacher: Eine garantierte, lebenslange Rentenzahlung und Hinterbliebenenabsicherung. Das heißt im Fall der Fälle wären Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten und darüber hinaus auch Kinder abgesichert - vor und nach dem Renteneintrittsalter.
Gebing: Ich denke, dass die Beitragsflexibilität ein großer Vorteil ist. Anders als bei anderen Versicherungen verpflichte ich mich mit der Unterschrift auf dem Mitgliedsantrag nicht dazu, monatlich einen festen Betrag zu zahlen, sondern je nach Einkommen und Honorar variiert dieser Betrag. Wenn ich gerade gut verdiene, kann ich mehr einzahlen, als wenn ich wenig verdiene. Man hat sogar die Möglichkeit, bei Arbeitslosigkeit oder bei einer längeren Auftragsflaute die Beitragszahlung auszusetzen und eine außerordentliche Mitgliedschaft einzugehen. Die ganze Versicherung ist somit auf die Bedürfnisse freier Mitarbeiter zugeschnitten.
Wenn ein Schauspieler bei Ihnen angemeldet ist, muss er dann jeden einzelnen Dreh bei Ihnen angeben?
Schumacher: Wenn er bei einer neuen Produktionsfirma anfängt, wird er in der Regel nach einer Mitgliedschaft in der Pensionskasse Rundfunk gefragt. Über die Mitgliedsnummer werden die Beiträge automatisch abgeführt. Dann ist es ein Selbstläufer. Jedes Mal, wenn Abrechnungen kommen, Gehalt oder Honorar, wird der fällige Anteil an die Pensionskasse Rundfunk weitergegeben.
Was ist, wenn einer sagt: „Mensch ich bin seit 40 Jahren Schauspieler, aber ich habe das alles verpennt!“
Gebing: Es ist kein Problem, dann noch Mitglied zu werden. Wir haben keine Altersbeschränkung. Auch mit Anfang 60 lohnt sich der Beitritt zur Pensionskasse noch. Da bei uns keinerlei Abschlusskosten anfallen, sind bereits wenige Mitgliedsjahre rentabel.
Aber nicht rückwirkend für die letzten 40 Jahre?
Schumacher: Rückwirkend kann man sich im besten Fall nur bis zu drei Monaten anmelden. Dann muss man selber, aber auch die Rundfunkanstalt oder das Produktionsunternehmen, bereit sein, die Beiträge rückwirkend abzuführen. Aber für verpasste 40 Jahre leider nicht.
Ab welchem Alter bezieht man die Rente?
Schumacher: Zwischen 62 und 70. Das muss man nicht schon bei Antragstellung festlegen, sondern kann es zu gegebener Zeit flexibel wählen. Alternativ zu der lebenslangen monatlichen Rente ist das Versorgungskapital auch einmalig auszahlbar.
Was ist, wenn ich meine Rente ab 62 haben will und dann 102 werde? Ist die Rente irgendwann begrenzt?
Schumacher: Nein, es wird wirklich bis zum Lebensende gezahlt. Wenn man 180 wird, wird bis zum 180sten Lebensjahr die Rente auch bezahlt.
Nimmt dann nicht jeder die Rente mit 62 in Anspruch?
Schumacher: Nein, mit 62 ist die Rente nicht so hoch, wie die mit 70. Wir haben eine sehr nette Spielerei auf unserer Homepage „pensionskasse-rundfunk.de“, den Rentenrechner. Da kann man seine persönlichen Daten eingeben und sehen, was im Endeffekt für die Rente herauskommen könnte.
Jetzt hätte ich noch ein paar Fallbeispiele. Nehmen wir eine junge Schauspielerin. Sie ist gerade 18 geworden und befindet sich im letzten Ausbildungsjahr. Sie hat zwei Tage beim ZDF gedreht und 1.600 Euro eingenommen. Was sollte sie tun?
Schumacher: Der Dame würde ich raten, mit einer Anmeldung bei uns zu warten. Denn die Ausbildungszeit gilt nicht als freie oder befristete Tätigkeit. Das heißt, sie müsste tatsächlich nach der Ausbildung noch 12 Monate warten und in dieser Zeit 3.500 Euro zusammenbekommen. Dann darf sie sich gerne bei uns anmelden.
Nehmen wir als nächstes Beispiel einen Theaterschauspieler, der seit 20 Jahren fest am Ensemble ist und vier Drehtage bei RTL hat. Wie sieht es bei ihm aus, wenn er jetzt 3.500 Euro verdient? Könnte er sich anmelden?
Gebing: In diesem Fall ist das Problem RTL…
Schumacher: Es ist grundsätzlich kein Problem wenn er für RTL arbeitet oder am Theater, falls er trotzdem nebenbei noch für den öffentlich-rechtlichen Bereich tätig ist. Wir haben viele Schauspieler, die in vielen Feldern agieren. Aber wenn man ausschließlich privat oder nur am Theater arbeitet, müssen wir leider passen.
Außer das Theaterstück wird vom WDR übertragen?
Schumacher: Genau, dann wäre es wieder etwas anderes.
Gibt es eine Hotline, wo man solche Dinge nachfragen kann?
Schumacher: Ja, wir haben eine Hotline. Unter 069 155 4100 stehen kompetente Kollegen für Fragen und Beratung zur Verfügung. Kundennähe ist uns sehr wichtig. Man kann auch gerne auf einen Kaffee vorbeikommen. Wir laden alle herzlich ein, sich persönlich ein Bild davon zu machen, wie es bei uns aussieht und die eine oder andere Frage zu stellen.
Welche Alltagsanrufe hat denn die Hotline?
Schumacher: Anrufe bekommen wir zum Beispiel von Schauspielern, die gerne mal projektbezogene Fragen stellen, wie: „Ich habe fünf Drehtage im Februar gearbeitet und fünf Drehtage im September. Ab wann kann ich mich anmelden?“
Wenn man zum Beispiel im Februar zwei Drehtage hat und im Herbst nochmal zwei Drehtage für andere Sender und Produktionsfirmen, aber man kommt insgesamt auf 3.500 Euro - dann reicht doch diese Summe aus?
Schumacher: Genau, unsere Aufnahmekriterien sind damit erfüllt!
Welche Fälle gibt es noch?
Schumacher: Viele Anrufer möchten wissen, was passiert, wenn Aufträge wegbrechen, ein Berufswechsel oder Elternzeit ansteht. Das ist bei uns gar kein Problem. Man kann dann in die außerordentliche Mitgliedschaft wechseln und die Zahlungen bis zur Rente ruhen lassen. Man behält alle Ansprüche, die bei uns aufgebaut wurden. Bei Bedarf kann man wieder die ordentliche Mitgliedschaft aufnehmen und darüber hinaus noch freiwillige Beiträge zahlen. Es gibt keine Kosten oder Gebühren, die dann zusätzlich anfallen.
Welche gesellschaftliche Bedeutung hat das Modell der Pensionskasse? Ist diese soziale Funktion Ihrer Institution Ihnen auch persönlich wichtig?
Schumacher: Wir finden das sehr wichtig. Es ist eine Tatsache, dass sich Menschen in Deutschland wenig Gedanken über ihre adäquate Altersabsicherung machen. Insofern sehen wir es schon als wichtige Aufgabe an, über die Altersvorsorge bei der Pensionskasse Rundfunk zu informieren.
Offizielle Website
www.pensionskasse-rundfunk.de
Ebenfalls interessant: die Bayerische Versorgungskammer
www.buehnenversorgung.de
Autor: Tina Thiele | Transkription: Ayse Uyar, Henning Liss
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Tina Thiele studierte Theater-, Film- und Fernsehwissenschaften und Kulturelles Management in Köln. Sie ist Chefredakteurin von „casting-network. Das Branchenportal”. Mehr zu ihrer Person finden sie in der Rubrik: Über uns.
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